Vmax OFF Zürich

Vmax OFF –
Geschwindigkeit frei

Professionelle Vmax Aufhebung in Zürich und der ganzen Schweiz. Bei Monillo in Volketswil heben wir die elektronische Geschwindigkeitsbegrenzung Ihres BMW, Mercedes, Audi oder VW auf, für maximale Performance auf Rennstrecke und Privatstrecke.

Vmax OFF bei Monillo Zürich, Geschwindigkeit frei

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Vorteile

Warum Vmax OFF?

Vmax OFF in Zürich und der Schweiz entfesselt das volle Potenzial Ihres Fahrzeugs, keine elektronische Begrenzung mehr, volle Leistung auf der Rennstrecke.

Vmax Begrenzung aufgehoben

Die elektronische Geschwindigkeitsbegrenzung wird per Software entfernt. Bei Monillo in Zürich können Sie das volle Potenzial Ihres Fahrzeugs auf der Rennstrecke ausschöpfen.

Volle Motorleistung

Ohne Vmax-Begrenzung kann Ihr Motor seine volle Leistung entfalten. Erleben Sie maximale Performance auf Schweizer Rennstrecken, ohne künstliche Einschränkungen.

Jederzeit rückgängig möglich

Die Vmax Aufhebung kann jederzeit zurückgesetzt werden. Bei Monillo in Volketswil speichern wir die Original-Software und können den Serienstand bei Bedarf wiederherstellen.

Nur für Rennstrecke / Privatstrecke

Unsere Vmax OFF Lösung in der Schweiz ist ausschliesslich für den Einsatz auf der Rennstrecke oder Privatstrecke konzipiert. Nicht für den öffentlichen Strassenverkehr.

Häufige Fragen

Fragen zu Vmax OFF

Bereit für volle Geschwindigkeit?

Kontaktieren Sie Monillo in Volketswil für Ihr persönliches Vmax OFF Angebot. Wir beraten Sie gerne und finden die optimale Lösung für Ihr Fahrzeug, ob aus Zürich, Winterthur oder der ganzen Schweiz.

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Quellen & Rechtliches

Eingriffe an Motorsteuerung und Abgasanlage unterliegen in der Schweiz klaren Vorgaben. Unsere Aussagen zu zulässigem Einsatzbereich, Eintragung, Lärm- und Abgasvorschriften stützen sich auf:

  • ASTRA, Bundesamt für Strassen, zuständig für Typengenehmigung und nationale Verkehrsregulatorik.
  • Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), insbesondere Art. 35 (Abgas) und Art. 41a (Lärm und Lärmemissionen).
  • Leistungssteigerungen für den öffentlichen Strassenverkehr werden nach Begutachtung am Strassenverkehrsamt des Wohnkantons (z.B. StVA Zürich) im Fahrzeugausweis eingetragen, üblicherweise mit Homologation am DTC AG Vauffelin.
  • Eingriffe an der Abgasanlage wie DPF-, AdBlue-, EGR- oder NOx-OFF und Geschwindigkeitslimitaufhebungen sind in der Schweiz für den öffentlichen Strassenverkehr nicht zugelassen und ausschliesslich für Rennstrecke, Privatstrecke oder Fahrzeuge im Export bestimmt.